Schiffahrtsgesellschaften - Allgemeine Bedingungen
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Schifffahrtsgesellschaft Bedingungen

 

Superfast Ferries

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN/INFORMATION FÜR PASSAGIERE (ADRIA)

Die Beförderung von Fahrgästen, ihrem Gepäck und begleiteten Fahrzeugen unterliegt den Internationalen Verträgen und Übereinkommen sowie den Allgemeinen Beförderungsbedingungen (zusammenfassend als "Allgemeine Geschäftsbedingungen" bezeichnet), da diese Bedingungen durch "ANEK SA - SUPERFAST ENDEKA (HELLAS) INC. & CO JOINT VENTURE" (im Folgenden als "die Gesellschaft" bezeichnet) festgelegt wurden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung des Beförderers bei Tod, Krankheit oder Beschädigung oder Verlust von Fahrzeugen und Gepäck oder bei Verspätungen oder Abweichungen ein. Kopien der Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Gesellschaft sind auf Anfrage erhältlich.

SCHÜTZEN SIE SICH SELBST UND ANDERE VOR DEM CORONAVIRUS - HANDELN SIE VERANTWORTUNGSBEWUSST! 

Passagiere sollten nicht reisen, wenn sie Symptome einer COVID-19-Infektion haben (Husten, Schnupfen, Fieber, Halsschmerzen, Atembeschwerden oder sonstige Atemwegssymptome) oder falls sie in den 14 Tagen vor der Reise mit einem COVID-19-Patienten in Kontakt waren.

1. WENN SIE AN BORD GEHEN

Es wird von den Passagieren erwartet, dass sie die folgenden Sicherheitsmaßnahmen sorgfältig befolgen:

  • Abstand halten
    Wir bitten darum, einen Mindestabstand zwischen den Passagieren von 1,50 m einzuhalten und Schutzmasken zu tragen. Die Besatzung überwacht den Vorgang und die Einhaltung der vorgesehenen Sicherheitsabstände.
  • Ausfüllen der Formblätter „Vor dem Einsteigen“ und „Passagierstandort“, die zusammen mit dem Ticket beim Einsteigen und vor der Abfahrt an das zuständige Besatzungsmitglied zu übergeben sind.
  • Verwendung eines berührungslosen Thermometers während des Einstiegs

2. WÄHREND DER ÜBERFAHRT

Die Passagiere müssen während der Reise die folgenden vorbeugenden Maßnahmen unbedingt befolgen:

  • Schutzmasken1 sind in den Innen- und den Außenbereichen des Schiffs zu tragen. Es ist sicherzustellen, dass Mund und Nase abgedeckt sind, die Schutzmaske ist nach dem Anlegen nicht zu berühren. Nach dem Abnehmen muss die Schutzmaske entsorgt werden und müssen die Hände gewaschen werden.
  • Beim Husten sind Mund und Nase mit der Ellenbeuge oder mit einem Taschentuch abzudecken. Das Taschentuch muss unmittelbar entsorgt werden.
  • Die Hände sind regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife oder mit einer alkoholhaltigen Lösung zu waschen. Das Berühren des Gesichts (Augen, Nase, Mund) mit den Händen ist zu vermeiden. Die Verwendung von Handschuhen ist kein Ersatz für das Händewaschen.
  • Schutzabstände zu Menschen in der Umgebung (>1,50 m) sind einzuhalten.
  • Menschenmengen sind zu vermeiden.
  • Kontakt zu Menschen, die Symptome einer Atemwegsinfektion (Husten, Schnupfen, Fieber, Halsschmerzen) aufweisen ist zu vermeiden.

Siehe entsprechendes Merkblatt der EODY (Nationale Organisation für öffentliche Gesundheit)

  • Passagieren wird empfohlen, frühzeitig am Abfahrtshafen anzukommen, um die Sicherheitskontrollen während des Einstiegs zu erleichtern.
  • Falls Passagiere während der Reise Atemwegssymptome entwickeln, müssen sie dies der Besatzung unmittelbar mitteilen.
  • Falls Passagiere nach der Reise Atemwegssymptome entwickeln, müssen sie unmittelbar ärztliche Hilfe aufsuchen und den jeweiligen Arzt über die Reisedetails informieren.

 3. VERWEHRUNG DES EINSTIEGS

Auf Grundlage der obigen Vorgaben prüft die Besatzung während des Einstiegs:

  • ob der Passagier Symptome aufweist, die einer COVID-19-Infektion entsprechen, oder
  • ob seine Antworten auf dem Formblatt „Vor dem Einsteigen“ anzeigen, dass er Kontakt mit einer Person mit COVID-19-Infektion hatte, oder
  • ob der Passagier sich weigert, auf dem Schiff eine Schutzmaske1 zu tragen.

Falls einer dieser Punkte zutrifft, wird der Einstieg verwehrt und es kommen die gültigen Vorgaben zur Verwendung der Tickets zu einem späteren Zeitpunkt oder zur Stornierung der Tickets zur Anwendung.

In den Fällen (1) und (2) wird die Reise für einen Zeitraum von 14 verwehrt oder, falls der Passagier selbst erkrankt ist, muss eine ärztliche Bestätigung vorgelegt werden, in der angegeben ist, dass die Kriterien der EODY zur Unterbrechung der Schutzmaßnahmen bei COVID-19-Patienten erfüllt sind.

[1] Die Verwendung einer chirurgischen Schutzmaske ist ebenfalls zulässig, allerdings wird die Verwendung einer Stoffmacke empfohlen, um die Versorgung von medizinischem Personal mit chirurgischen Schutzmasken sicherzustellen. Hochsicherheitsatemschutzmasken mit Ventil sind zur Verwendung durch die Öffentlichkeit nicht zugelassen.

 

Fahrpläne – Preise

Die im Katalog der Gesellschaft angegebenen Tarife und Fahrpläne beruhen auf dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung. Sollten sich nach dem Druck die Rahmenbedingungen verändern, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die Fahrpläne, Preise und Routen zu ändern und von vertraglichen Verpflichtungen ohne vorherige Ankündigung zurückzutreten. Schadenersatzansprüche gegenüber der Gesellschaft können hieraus jedoch nicht abgeleitet werden. Die vorgenannten Bedingungen schließen sämtliche unvorhergesehene Ereignisse, wie zum Beispiel eine Erhöhung der Rohölpreise oder Währungsschwankungen mit ein. Im unwahrscheinlichen Fall, dass vertragliche Verpflichtungen nicht erfüllt werden können, hat der Kunde Anspruch auf vollständige Erstattung seiner bereits geleisteten Zahlungen. Die Gesellschaft haftet nicht für Verspätungen durch Verschulden Dritter, der Hafenbehörden oder aufgrund extremer und ungewöhnlicher Wetterbedingungen. Die Fahrpläne können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

  

Reservierungsanforderungen

In Übereinstimmung mit den internationalen SOLAS-Vorschriften und dem EU-Recht (Richtlinie 98/41/EG des Rates vom 18. Juni 1998) sind die Passagiere verpflichtet, bei der Reservierung die folgenden Informationen anzugeben: Vor- und Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Nationalität, Kontakttelefonnummer, Typ und Kennzeichen des Fahrzeugs (falls zutreffend). Passagiere aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (und Non-Schengen) sind verpflichtet, die folgenden zusätzlichen Informationen vorzulegen: Passnummer und Verfallsdatum, Visumsverfallsdatum (falls erforderlich).

 

Gültigkeit der Tickets

Die Tickets sind ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig (nicht gedruckt oder reserviert), mit Ausnahme von Tickets mit Sondertarifen, die eine begrenzte Gültigkeit haben. Ein Ticket ist nicht übertragbar, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht. Reiseberechtigt ist die auf dem Ticket genannte Person (Passagevertrag). Die Änderung des Vor- und Nachnamens eines Fahrgastes auf einem ausgestellten Ticket ist nicht zulässig. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, von den Fahrgästen die Vorlage gültiger Ausweispapiere vor der Reise zu verlangen und haftet nicht, wenn ein anderer Fahrgast als der Fahrberechtigte, der der Gesellschaft Ausweispapiere entsprechend dem auf dem Ticket genannten Fahrgast vorgelegt hat, gereist ist und/oder erstattet wurde.

 

Wechselkurs

Die Preise für Tickets, die in anderen Ländern oder an Bord gekauft wurden, können aufgrund von Wechselkursschwankungen variieren.

 

Stornierungen - Rückerstattungen

Stornierungen können im Reisebüro, in der Hafenagentur, beim Premium Sales Agent oder in den Büros der Gesellschaft, in denen die Reservierung und Zahlung erfolgt ist, vorgenommen werden. Abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung und in Bezug auf das Reisedatum werden die folgenden Beträge erstattet:

- Bis 22 Tage vor Abfahrt: 100% des Ticketpreises.

- 21 Tage bis 8 Tage vor Abfahrt: 80% des Ticketpreises.

- 7 Tage bis 24 Stunden vor Abfahrt: 50% des Ticketpreises.

Das Unternehmen ist nicht zur Rückerstattung verpflichtet, wenn die Stornierung weniger als 24 Stunden vor der Abfahrt des Schiffes erfolgt oder wenn der Passagier sich nicht beim Check-in meldet. Im Falle einer teilweisen Stornierung einer Hin-und Rückfahrt, bei der eine Überfahrt durchgeführt wurde, wird dem Fahrgast die nicht abgeschlossene Überfahrt wie oben beschrieben (basierend auf dem Zeitpunkt der Stornierung) erstattet. Im Falle einer vollständigen Stornierung der Hin- und Rückfahrt wird der Fahrgast wie oben beschrieben (basierend auf dem Zeitpunkt der Stornierung) erstattet. Die oben genannten Rückerstattungsrichtlinien gelten nicht für Tickets, die mit einem Sonderangebot ausgestellt wurden. In diesem Fall gelten die Stornierungsbedingungen dieses Angebots.

Tickets können bis zu vier (4) Stunden vor Abfahrt des Schiffes in OPEN-Tickets umgewandelt oder auf ein anderes Abfahrtsdatum umgebucht werden. Wenn diese Tickets storniert werden, gilt das Datum, an dem die Tickets in ein offenes Datum umgewandelt oder auf ein anderes Abreisedatum umgebucht wurden, als Stornierungsdatum und die Rückerstattung wird in Bezug auf das ursprüngliche Reisedatum berechnet.

Ein Antrag auf Rückerstattung muss schriftlich gestellt werden. Stornierungen und Rückerstattungen können nur über das Reisebüro, die Premium Sales Agenten oder die Geschäftsstellen der Gesellschaft, bei denen die Tickets ausgestellt wurden, abgewickelt werden. Hafenagenturen können ein Ticket stornieren, sobald der Check-in abgeschlossen ist, können aber kein Geld zurückerstatten. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Gesamtwert des Tickets einzubehalten, wenn der Fahrgast seine Reise in einem Zwischenhafen unterbricht, es sei denn, die Unterbrechung ist auf Krankheit, Unfall oder höhere Gewalt zurückzuführen.

 

Offene Tickets

Ein offenes Rückfahrticket, das ursprünglich als offen ausgestellt wurde und nicht in ein offenes Ticket umgewandelt wurde, ist ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig (nicht gedruckt oder reserviert) und wird bei Stornierung mit einer Rückerstattung von 100% erstattet.

Ein in ein offenes Datum umgewandeltes Ticket ist ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum (nicht Druck oder Reservierung) des ursprünglichen Tickets gültig und wird bei Stornierung gemäß der Stornierungsrichtlinie des ursprünglichen Tickets erstattet.

Passagiere mit einem offenen Rückfahrticket müssen ihre Rückfahrt rechtzeitig über das Reisebüro, den Premium Sales Agenten, die Hafenagentur oder die Büros der Gesellschaft, in denen die Reservierung und Bezahlung erfolgt ist, reservieren. Offene Rückfahrpreise werden immer auf der Grundlage des Nebensaisonpreises berechnet. Fährt ein Fahrgast in der Zwischen- oder Hauptsaison oder während eines Zeitraums, in dem ein neuer Tarif in Kraft ist, so ist die Differenz zwischen dem aktuellen und dem vorausbezahlten Fahrpreis vom Fahrgast zu zahlen. Die Reservierung erfolgt nach Verfügbarkeit. Die Gesellschaft kann die Reservierung der Passagiere nicht immer zu ihren gewünschten Reisedaten oder Unterkunftsarten sicherstellen. Es können alternative Reisedaten oder Unterkunftsarten angeboten werden.

 

Ticketverlust

Im Falle eines Ticketverlusts muss der Reisende sich sofort an das ausstellende Reisebüro, den Premium Sales Agenten, den Hafenagenten oder an die Fährgesellschaft wenden.Das Ersatzticket kann nur vom Reisenden am Abfahrtshafen unter Vorlage eines gültigen Ausweises abgeholt werden.

Hinweis: Beim Check-in müssen alle Passagiere einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

 

Ermäßigungen

Folgende Fahrgäste haben Anspruch auf ermäßigte Tarife: a) Kleinkinder, b) Kinder, c) Senioren, d) Studenten, e) Jugendliche f) Mitglieder bestimmter Automobilverbände & Campingclubs, g) Mitglieder von Aneksmart oder Seasmiles Kundenclubs. Bei der Reservierung und beim Check-in ist ein gültiger Nachweis über die Berechtigung von Passagieren zu ermäßigten Tarifen vorzulegen. Rabatte sind bei der Reservierung geltend zu machen. Nach der Reise kann nichts zurückerstattet werden.

 

Gruppenanfragen

Gruppentarife können über die Gesellschaft, Reisebüros und Premium Sales Agenten angefordert werden. Eine Gruppe besteht aus mindestens 16 Personen. Für den Zeitraum vom 15.07. bis 15.09. besteht eine Gruppe aus mindestens 20 Personen.

 

Unbegleitete Kinder

Das Unternehmen akzeptiert keine Reservierungen für Kinder unter 15 Jahren, die nicht von Erwachsenen begleitet werden. Reservierungen für Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren können nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Eltern oder Erziehungsberechtigten für die unbegleitete Reise akzeptiert werden. Entsprechende Formulare sind in den Büros der Gesellschaft erhältlich (Kundenservice, Tel.: +30 210 89 19 010, E-Mail cs.adriatic@superfast.com für Superfast Ferries Schiffe und Tel.: +30 210 41 97 470, E-Mail customerservice@anek.gr für Anek Lines Schiffe).

 

Passagiere mit Behinderung

An Bord unserer Schiffe befinden sich speziell ausgestattete Kabinen mit einfachem Zugang und Bedienung für Passagiere mit Behinderung. Aufgrund einer begrenzten Anzahl solcher Kabinen ist es notwendig, im Voraus zu reservieren. Für weitere Unterstützung wenden Sie sich bitte an den Kundenservice unter der Durchwahl.

 

Haustiere

An Bord unserer Schiffe gibt es Zwinger, die im Voraus gebucht werden müssen. Darüber hinaus steht eine begrenzte Anzahl von Kabinen für die Beförderung von Haustieren zur Verfügung. Es ist auch notwendig, diese im Voraus zu reservieren. Unbegleitete Haustiere sind nicht erlaubt.

Die Tierhalter oder-begleiter sind verpflichtet, auf der Reise die gültigen Gesundheitspapiere des Haustieres mitzuführen (EU-Bürger müssen zusätzlich einen EU-Haustierpass dabei haben) und alle Einreisebestimmungen einzuhalten. Für alle Katzen, Hunde und Frettchen ist ein gültiges Tollwutimpfdokument erforderlich. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte immer an Ihren Tierarzt und Ihr  Reisebüro. Es ist nicht erlaubt, die Tiere in allgemein zugängliche Innenbereiche wie Bars oder Restaurants mitzunehmen oder im Fahrzeug zu lassen (es sei denn, es ist auf der Adria Camping an Bord gebucht), da der Zutritt zum Autodeck während der Überfahrt verboten ist. Während des Spaziergangs auf den offenen Decks müssen Haustiere in Begleitung des Tierhalters oder -begleiters sein, einen Maulkorb tragen und an der Leine sein. Der Tierhalter oder -begleiter ist in vollem Umfang für die Pflege, Sicherheit und Hygiene des Haustieres sowie für die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften, die damit in Zusammenhang stehen, verantwortlich.

Darüber hinaus sind die Tierhalter allein verantwortlich für mögliche Schäden und Beschädigungen, die durch ihre Tiere an Dritten entstehen. Ausgenommen von den oben genannten Einschränkungen sind Tiere, die Menschen mit Behinderungen schützen und unterstützen, die ihre Besitzer begleiten können. Die Eigentümer müssen über die entsprechenden Zertifikate für diese Tiere verfügen. Hinweis: Die Beförderung von lebenden Tieren (mit Ausnahme von Haustieren) unterliegt den Frachtbedingungen der Gesellschaft. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Kundendienst der Gesellschaft

 

Camping an Bord

Camping an Bord ist vom 1. April bis 31. Oktober erlaubt. Die Passagiere, die mit einem Wohnwagen oder Wohnmobil reisen, sollten mindestens 3 Stunden vor der geplanten Abfahrtszeit einchecken. Eine verspätete Ankunft eines Campers kann das Einsteigen auf dem offenen Deck behindern. Aufgrund des begrenzten Platzes für Camping an Bord ist es ratsam, rechtzeitig zu buchen. Aus Sicherheitsgründen ist das Kochen und die Verwendung von Gas oder Feuer durch Camping-an-Bord-Gäste an Bord strengstens verboten. Bitte beachten Sie besonders die an Bord erhältlichen Anweisungen für Camping an Bord. Camping an Bord ist für Kunden erlaubt, die mit Fahrzeugen reisen, die offiziell als Campingfahrzeuge, Wohnmobile und Wohnwagen registriert sind. Normale Pkw und/oder Kleinbusse sind für das Campen an Bord nicht zugelassen. Alle Fahrzeuge, die nicht als Campingfahrzeuge zugelassen sind, dürfen nicht an Bord campen, und den Kunden wird der Zugang zum offenen Deck verweigert.

 

Mahlzeiten & Getränke

Mahlzeiten & Getränke sind nicht im Ticketpreis enthalten.

 

Persönliche Gegenstände

Fahrgäste können ihre Wertsachen zur Verwahrung im Purser's Office abgeben, wenn ihr Gesamtwert 500€ nicht überschreitet. Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für den Verlust von Geld oder Wertsachen, die in offenen Gepäckräumen oder in Kabinen zurückgelassen werden. Bitte melden Sie den Verlust von persönlichen Gegenständen während der Reise an der Rezeption an Bord oder rufen Sie den Kundendienst an. Persönliche Gegenstände, die in Fahrzeugen zurückgelassen wurden, sind während der Reise nicht zugänglich, da die Einfahrt in die Garage nach dem Verlassen des Schiffes verboten ist.

 

Checkin- / Einreisebestimmungen

Aufgrund der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften des ISPS-Codes (International Ship and Port Facility Security) ist es erforderlich , dass sich alle Passagiere  mindestens 2 Stunden vor der geplanten Abfahrtszeit zum Einschiffungsbereich  begeben. Alle Passagiere sind verpflichtet, ihre Bordkarte, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, den Kfz-Schein ihres Fahrzeugs sowie alle gültigen Dokumente, aus denen hervorgeht, dass sie zu ermäßigten Tickets berechtigt sind (sofern sie solche Tickets besitzen) beim Check-in und beim authorisierten Personal auf dem Schiff vorzulegen. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Einschiffung einer Person zu verweigern, die nach bestem Wissen und Gewissen keine gültigen Reisedokumente zu besitzen scheint oder ihre Identität nicht zweifelsfrei nachweist. Im Falle einer Geldbuße, die der Gesellschaft von der Einwanderungsbehörde auferlegt wird, wird der Betrag dem Fahrgast in Rechnung gestellt, der nicht die erforderlichen rechtlichen Unterlagen vorgelegt hat. Das Unternehmen kann nicht haftbar gemacht werden, wenn Behörden einen Fahrgast daran hindern, seine Reise fortzusetzen. Im Falle einer Einreiseverweigerung durch die Einwanderungsbehörde wird der Fahrgast auf eigene Kosten an seinen Abfahrtsort zurückgeschickt. Wir empfehlen, dass sich Bürger aller Staaten an das zuständige Konsulat wenden, um Einzelheiten zu erfahren. Auch Kleinkinder und Kinder benötigen einen amtlichen Ausweis. Alle Personen und alle Gegenstände, die an Bord des Schiffes gebracht werden, können durchsucht werden. Personen, die sich weigern, dieser Aufforderung nachzukommen, wird der Zugang an Bord verweigert und sie werden den zuständigen Hafenbehörden gemeldet. Wenn ein Passagier, der sich an Bord des Schiffes befindet, vor der Abfahrt aussteigen möchte, muss er sein gesamtes Reisegepäck und/oder Fahrzeug mitnehmen. Bei Fahrzeugen aller Art beachten Sie bitte die Möglichkeit, dass Sie diese aufgrund ihrer vorab vereinbarten Parkpositionen nicht aus der Garage des Schiffes entfernen können. Der Transport von Schusswaffen, Munition, explosiven, brennbaren und allgemein gefährlichen Stoffen ist strengstens verboten.

 

Währung an Bord

Bordwährung ist Euro. Geldautomaten sind an Bord von Superfast Ferries-Schiffen verfügbar. Es werden die gängigen Kreditkarten akzeptiert.

 

Telekommunikation & Internet

Die folgenden Kommunikationsmöglichkeiten stehen an Bord zur Verfügung:

- Die Nutzung von persönlichen Mobiltelefonen während der gesamten Dauer der Reise. Für diesen Satelliten-Roaming-Dienst gibt es unterschiedliche Tarife. Für weitere Informationen zu den Tarifen dieses Dienstes wenden Sie sich bitte an Ihren Mobilfunkanbieter.

- Kabellose Internetverbindung (Wi-Fi) während der gesamten Überfahrt.

 

Kundendienst Hotline

Für alle Anfragen, Kommentare oder Vorschläge wenden Sie sich bitte an den Kundenservice: Tel. +30 210 89 19 010, E-Mail: cs.adriatic@superfast.com (SUPERFAST Schiffe), Tel. +30 210 41 97 470, E-Mail: customerservice@anek.gr (ANEK Lines Schiffe).

 

Nützliche Informationen

Kabinen werden als 2-Bett-, 3-Bett- oder 4-Bett-Kabinen bezeichnet und angeboten. Dies bezieht sich auf die Anzahl der Passagiere, die die Kabine nutzen, und nicht auf die Anzahl der in der Kabine vorhandenen Betten oder die (Extra-) Ausstattung, über welche die Kabine eventuell verfügt. Passagiere können alle öffentlichen Bereiche des Schiffes (Bars, Restaurants, Lounges etc.) frei nutzen. Das Schlafen in den Lounges und Korridoren ist verboten. Passagiere haben den Anweisungen der Crew im Hinblick auf die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und den reibungslosen Betrieb des Schiffes Folge zu leisten

 

Kurzbeschreibung der Bestimmungen über die Rechte der Reisenden im Seeverkehr im Falle eines Unfalls 1
 

RECHTE DER REISENDEN

Recht auf Entschädigung für den Tod oder Verletzung eines Reisenden
Schifffachrtereignis: der Reisende hat auf jeden Fall Anspruch auf eine Entschädigung von dem Beförderer oder der Versicherungsgesellschaft des Beförderers von bis zu 250.000 Sonderziehungsrechten (SZR)2, außer in den Umständen, die außerhalb des Beförderers Kontrolle (wie Kriegshandlung, Naturkatastrophen, Handlung von einem Dritten). Entschädigung könnte 400.000 SZRs erreichen, es sei denn, der Beförderer weist nach, dass das Ereignis, ohne sein Verschulden oder Fahrlässigkeit eingetreten ist.
Nicht -Schifffachrtereignis: der Reisende hat Anspruch auf eine Entschädigung von dem Beförderer oder der Versicherungsgesellschaft des Beförderers von bis zu 400.000 Sonderziehungsrechten, wenn er nachweist, dass das Ereignis, mit Verschulden oder Fahrlässigkeit des Beförderers eingetreten ist.

Recht auf Entschädigung für Verlust oder Beschädigung von Kabinengepäck
Schifffachrtereignis: der Reisende hat Anspruch auf eine Entschädigung von dem Beförderer von bis zu 2.250 Sonderziehungsrechten, es sei denn, der Beförderer weist nach, dass das Ereignis, ohne sein Verschulden oder Fahrlässigkeit eingetreten ist.
Nicht - Schifffachrtereignis: der Reisende hat Anspruch auf eine Entschädigung von dem Beförderer von bis zu 2.250 Sonderziehungsrechten, wenn er nachweist, dass das Ereignis, mit Verschulden oder Fahrlässigkeit des Beförderers eingetreten ist.

Recht auf Entschädigung für Verlust oder Beschädigung allen anderen Gepäcks außer von Kabinengepäck
Der Reisende hat Anspruch auf eine Entschädigung von dem Beförderer von bis zu 12.700 Sonderziehungsrechten (Fahrzeugen, einschließlich des in oder auf dem Fahrzeug beförderten Gepäcks), oder 3.375 Sonderziehungsrechten (sonstiges Gepäck) es sei denn, der Beförderer weist nach, dass das Ereignis, ohne sein Verschulden oder Fahrlässigkeit eingetreten ist.

Recht auf Entschädigung für Verlust oder Beschädigung von Wertsachen
Der Reisende hat Anspruch auf eine Entschädigung von dem Beförderer von bis zu 3.375 Sonderziehungsrechten für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, begebbaren Wertpapieren, Gold, Silber, Juwelen, Schmuck, Kunstgegenständen, es sei denn, dass solche Wertsachen bei dem Beförderer zur sicheren Aufbewahrung hinterlegt sind.

Recht auf Entschädigung eines Reisenden mit eingeschränkter Mobilität für Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder sonstige spezielle Ausrüstungen
Schifffachrtereignis: der Reisende hat Anspruch auf eine Entschädigung von dem Beförderer, die dem Wiederbeschaffungswert der betreffenden Ausrüstungen oder gegebenfalls den Reparaturkosten entspricht, es sei denn, der Beförderer weist nach, dass das Ereignis, ohne sein Verschulden oder Fahrlässigkeit eingetreten ist.
Nicht - Schifffachrtereignis: der Reisende hat Anspruch auf eine Entschädigung von dem Beförderer die dem Wiederbeschaffungswert der betreffenden Ausrüstungen oder gegebenfalls den Reparaturkosten entspricht, wenn er nachweist, dass das Ereignis, mit Verschulden oder Fahrlässigkeit des Beförderers eingetreten ist.

Recht auf Vorschusszahlung im Fall eines Schifffahrtereignisses
Bei Tod oder Körperverletzung, hat der Reisende oder jede andere Person, die Anspruch auf Entschädigung, Anspruch auf eine zur Deckung der unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse ausreichende Vorschusszahlung. Die Vorschusszahlung wird berechnet in angemessenem Verhältnis zum erlittenen Schaden, ist binnen fünfzehn Tagen zahlbar, und beträgt mindestens 21.000 € im Todesfall.
 

ANGABEN DER VERFAHREN UND ANDERE ANGELEGENHEITEN

Schriftliche Anzeige
Bei Beschädigung von Kabinengepäck oder sonstigen Gepäcks, hat der Reisende an der Beförderer eine schriftliche und rechtzeitige Anzeige zu richten. Wenn der Reisende nicht diese Verfahren folgt, verliert er seinen Anspruch auf Entschädigung.

Friste für die Ausübung der Rechte der Reisende
In der Regel muss jede Schadensersatzklage vor einem zuständigen Gericht innerhalb von zwei Jahren erhoben werden. Anfang dieser Frist kann in Abhängigkeit von der Art des Schadens variieren.

Ausnahmen von der Haftung
Die Haftung des Beförderers kann reduziert werden, wenn der Beförderer weist nach, dass der Tod oder die Körperverletzung eines Reisenden oder der Verlust oder die Beschädigung seines Gepäcks durch Verschulden des Reisenden selbst verursacht oder mitverursacht wird.

Die Begrenzungen der unterschiedlichen Entschädigungssummen gelten nicht, wenn nachgewiesen wird, dass der Schaden auf eine Handlung des Beförderers oder eines den ausführenden Beförderer handelnden Bedienstetes oder Beauftragtes zurückzuführen ist, die von ihm selbst entweder in der Absicht, einen solchen Schaden herbeizuführen, oder leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen wurde, dass ein solcher Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wurde.

1 Kurzbeschreibung erstellt gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, vom 23 April 2009 (AEU L 131 vom 28.5.2009, S. 24) über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See.
2 Der Verlust oder Beschädigung durch Unfall sind auf dem Basis von "Rechnungseinheiten", die die Sonderziehungsrechte (SZR) sind, für die Vertragsstaaten, die Mitglieder des Internationalen Währungsfonds sind (alle EU – Staaten), zu berechnet. Informationen und Wechselkurse für den SZR gegeben an: http://www.imf.org/external/np/exr/facts/sdr.htm. Am 26. November 2012 1 SDR = 1,18 Euro.
3 Bei äußerlich erkennbaren Beschädigung, sollte die schriftliche Anzeige, bei Kabinengepäck, vor oder zu dem Zeitpunkt der Ausschiffung und vor oder zu dem Zeitpunkt der Aushändigung durch den Beförderer gegeben werden. Bei nicht äußerlich erkennbaren Beschädigung oder Verlust des Gepäcks, sollte die schriftliche Anzeige innerhalb von fünfzehn Tagen nach dem Tag der Ausschiffung oder Aushändigung durch den Beförderer (Oder ihre geplante Aushändigung im Falle von Verlust).