Schiffahrtsgesellschaften - Allgemeine Bedingungen
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Schifffahrtsgesellschaft Bedingungen

 

Trasmapi

BEFÖRDERUNGSVERTRAG 

- Dieses  Ticket  ist  persönlich  und  nicht  übertragbar,  ebenso  wie  das  zu  befördernde Fahrzeug, d.h. das Fahrzeug, dessen Kennzeichen auf dem Ticket erscheint. Die Nutzung des Tickets durch eine andere als die auf dem Ticket angegebene Person oder ein anderes  Fahrzeug  führt  zu  den  gesetzlich  vorgesehenen  Haftungsansprüchen.  Dieses  Ticket  ist ohne  die  vollständige  Bezahlung  des  Beförderungsentgeltes  nicht  gültig.  Die  Zahlung desselben  setzt  die  Annahme  der  folgenden  Bedingungen  voraus.  Der  Fahrgast  hat  das  Recht, bis zu 20 Kilo persönliches Gepäck mitzuführen. 

- Das Fahrzeug muss die auf dem Ticket oder der Reservierung angegebenen Abmessungen aufweisen.  Die  Besatzung  kann  das  Fahrzeugdatenblatt  zur  Überprüfung  verlangen.  Im Falle,  dass  die  angegebenen  Abmessungen  nicht  eingehalten  werden,  übernimmt Trasmapi keine Garantie  für die Einschiffung des Fahrzeugs. Überschreitet das Fahrzeug die  Abmessungen  und  steht  Platz  zur  Verfügung,  muss  der  Fahrgast  die  Preisdifferenz nach dem aktuellen Tarif bezahlen.  

- Die Beförderung  der mit  diesem Ticket erfassten Fahrzeuge erfolgt in Übereinstimmung mit  den  geltenden  Vorschriften  und  den  von  Spanien  unterzeichneten  internationalen Abkommen. 

- Der Pre-Boarding des Fahrzeugs muss mindestens 60 Minuten vor der geplanten Abfahrt  des Schiffes erfolgen. Nach Ablauf  dieser Frist  behält  sich Trasmapi  das Recht vor,  über den zugewiesenen Platz frei zu verfügen und kann weder die für den Fahrgast reservierte Unterbringung noch das Fahrzeug garantieren. 

- Der  Inhaber  dieses  Tickets  ist  während  der  Überfahrt  durch  die  obligatorische Reiseversicherung versichert. Der Passagier unterliegt den polizeilichen Vorschriften und den an Bord festgelegten und den zuständigen Vorschriften des Kapitäns. Trasmapi haftet nicht  für  Schäden,  die  direkt  oder  ausschließlich  durch  die  Einhaltung  der  Vorschriften, Regelungen  und Anordnungen  der  zuständigen Behörden,  durch  die  Leichtfertigkeit  des Fahrgastes oder die Nichteinhaltung der angegebenen Regeln verursacht werden. 

- Es besteht keine Haftung für Wertsachen, die nicht zuvor dem Kapitän zur Aufbewahrung anvertraut wurden. Ebenso wenig kann das Unternehmen  für Schäden haftbar gemacht werden,  die  direkt  und  ausschließlich  durch  die  Einhaltung  von  Gesetzen,  Regeln  und Regierungsverordnungen verursacht werden.  

- Der Fahrer des Fahrzeugs haftet  für alle Schäden, die an seinem Fahrzeug, dem anderer Benutzer  oder  an  den  Einrichtungen  des  Schiffes  während  des  Ein-  und  Ausstiegs  entstehen, wodurch Trasmapi von jeglicher Haftung befreit wird.

- Die  Fahrzeuge müssen  stets mit  ihrem  Fahrer an  Bord gehen,  der allein an  Bord gehen muss,  der  Rest  der  Passage  muss  dies  durch  die  Passagiereingänge  erfolgen.  Das Ausschiffen kann  vom Fahrer  des Fahrzeugs  und  den  übrigen  Begleitern an  Bord  seines Fahrzeugs  gemeinsam  durchgeführt  werden,  sofern  die  Besatzung  es  für  angemessen hält. Anhänger dürfen nicht ohne ihr Zugfahrzeug fahren. 

- Die  Fahrzeuge  müssen  gemäß  den  Anweisungen  des  Bordpersonals  be-  und  entladen  werden. Trasmapi  haftet  nicht  für  Schäden am  Fahrzeug,  die  durch  die Nichtbeachtung  der  Anweisungen  entstehen.  Fahrzeuge,  die  aufgrund  ihrer  Beschaffenheit  oder Auffahrtsrampen  während  der  Einschiffung  anfällig  für  Schäden  sind,  werden  nicht  an Bord zugelassen.  

- Im Falle des Boardings von Motorrädern und aufgrund der Unterschiede und Modalitäten derselben, liegt das Zurren und Festmachen in der Verantwortung ihrer Fahrer. Die Crew von Trasmapi wird bei Bedarf behilflich sein können. Der Motorradfahrer haftet  für alle Schäden,  die  am  Motorrad,  an benachbarten  Fahrzeugen  oder  am  Schiff  entstehen. Trasmapi ist von jeder Verantwortung befreit, die sich aus einer falschen Zurrung ergibt. 

- Das  Parken  des  Fahrzeugs  im  Inneren  des  Bootes  stellt  keinen  Vertrag  über  die Hinterlegung desselben oder der Gegenstände dar, die sich in seinem Inneren befinden. 

- Die Beförderung gefährlicher Güter oder der illegale Handel sind verboten. 

- Bei  der  Beförderung  von  Gepäck  im  Fahrzeuginneren  wird  das  Ganze  als  eine  Einheit betrachtet. Trasmapi ist nicht verantwortlich für Schäden oder Diebstahl. 

- Um eine Reklamation geltend machen zu können, muss der Coupon des Fahrscheins, der  im  Besitz  des  Fahrgastes  verbleibt,  beigefügt  sein,  wobei  alle  Bedingungen  akzeptiert werden,  die  auf  ihm  erscheinen,  wenn  er  lediglich  als  Beförderungsausweis  verwendet worden ist. 

- Der  Tarif  für  die  mit  diesem  Ticket  vereinbarte  Beförderung kann  vor  Reiseantritt  geändert  werden,  unbeschadet  des  Rechts  des  Fahrgastes,  den  Vertrag  mit Rückerstattung  des  gezahlten  Betrags  zu  kündigen,  wenn  die  Abweichung  20%  des ursprünglichen  Preises  übersteigt.  Dieses  Ticket  ist  ungültig,  wenn  der  entsprechende  Fahrpreis nicht bezahlt wurde.

- Jede  Änderung  der  Reservierung  erfolgt  unter  der  Telefonnummer  +34  902  31  44  33, direkt an der Kasse oder per E-Mail ventas@trasmapi.com, immer je nach Verfügbarkeit, gegen Zahlung der eventuellen Preisdifferenz und der Bearbeitungskosten. 

- Bei  Nichtgebrauch  kann  der  Fahrgast  von  der  Gesellschaft  eine  Rückerstattung  des Betrages des Tickets gemäß den nachstehenden Bedingungen erhalten: 

- Nach Abzug von 10% des Ticketpreises aus dem Vorverkauf, wenn der Antrag 7 Tage vor Abfahrt des Schiffes gestellt wird. 

- Von den Erstattungsbeträgen, die nach 48 Stunden vor der Abfahrt des Schiffes eingehen, werden 20% des Ticketpreises abgezogen. 

-  Tickets,  die  nach  Ablauf  der  oben  genannten  Fristen  zur  Stornierung  vorgelegt  werden,  werden  nicht  akzeptiert.  Wurde  das  Ticket  von  einem  Reisebüro  ausgestellt,  erfolgt  die  Rückerstattung durch die Agentur, die das Ticket aushändigt.  

- Fahrpläne und Reiserouten können sich aufgrund von Störungen, zufälligen Ereignissen oder  höherer  Gewalt  ändern.  In  diesem  Fall  ergreift  der  Beförderer  die  ihm  obliegenden  angemessenen  Maßnahmen,  um  die  betroffenen  Fahrgäste  auf  diese  Änderungen  hinzuweisen.  Gegebenenfalls  kann  der  Beförderer  durch  einen  anderen  Beförderer  ersetzt  werden oder andere Schiffe einsetzen.  

- Für den Fall, dass das Schiff, für das dieses Ticket ausgestellt wurde, die Reise aufgrund von  Panne, zufälligem Ereignis oder höherer Gewalt nicht durchführt, übernimmt die Gesellschaft  keine andere Haftung als die Verpflichtung zur Rückerstattung des gesamten Ticketbetrages. 

-  Passagiere,  die  aus  Gründen,  die  außerhalb  der  Kontrolle  der Gesellschaft  liegen,  nicht  an  Bord gehen, haben keinen Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten. 

-  Das  Unternehmen  haftet  nicht,  wenn  der  Fahrgast  aufgrund  von  Verspätung  eine  Dienstleistung  nicht  wahrnehmen,  und  ist  cht  verpflichtet,  eine  Dienstleistung  zu  verzögern,  um auf die Ankunft des Fahrgastes zu warten oder einen Platz  einer anderen Dienstleistung  anzubieten, wenn der Fahrgast die Beförderung verliert. 

- Die Gesellschaft haftet nicht bei Verlust oder Diebstahl von Tickets und nicht  für den Ersatz  oder die Neuausstellung solcher Tickets oder die Rückerstattung des gezahlten Betrages. 

- Die ausgestellten Tickets sind ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig, und 6 Monate, wenn eine  Vergütung für den Aufenthalt auf den Balearen zum Ansatz kommt, wobei ihre Nutzung unter  der Voraussetzung einer vorherigen Platzreservierung erfolgt. 

- Der Passagier unterliegt  den polizeilichen Vorschriften und der guten inneren Ordnung, die  an Bord unter Aufsicht des Kapitäns gelten. 

-  Jede  Reservierung  mit  Tag  und  Uhrzeit  ist  nur  für  das  angegebene  Datum  und  die  angegebene  Uhrzeit  gültig,  und  erfordert  eine  Umbuchung,  um  diese  Reservierung  zu  einer  anderen Uhrzeit oder anderen Datum nutzen zu können. 

- Der Passagier muss in jedem Fall unsere Büros im Hafen aufsuchen, um die entsprechende  Bordkarte EIN STUNDE vor der Abfahrt des Schiffes abzuholen. 

-  Das  Unternehmen  kann  die  Beförderung  von  Personen  verweigern,  die  unter  dem  Einfluss  von Alkohol oder illegalen Drogen zu stehen scheinen oder deren Verhalten als Bedrohung für  den Fahrer oder andere Fahrgäste angesehen wird. Die Dienstleistung wird unter keinen dieser  Umstände erstattet. 

- Für die Ausübung von Klagen, die sich aus diesem Ticket bei nationalen Kabotage-Reedereien  ergeben,  gilt  die  Zuständigkeit  der  Gerichte,  die  sich  aus  der  Anwendung  des  geltenden  Zivilprozessrechts  und  der  Klauseln  5  und  7  des  Gesetzes  11/2010  vom  2.  November  2010,  Organisation des Seeverkehrs auf den Balearen.